Freiheitsentziehende Maßnahmen
Freiheitsentziehende Maßnahmen (FEM) sind Maßnahmen, die die Bewegungsfreiheit eines Menschen einschränken oder vollständig verhindern.
Sie greifen direkt in die Grundrechte ein, insbesondere in das Recht auf Freiheit und Selbstbestimmung. Deshalb dürfen sie nur unter strengen rechtlichen Voraussetzungen angewendet werden.
Was als freiheitsentziehende Maßnahme gilt
Eine Maßnahme gilt als freiheitsentziehend, wenn eine Person daran gehindert wird, ihren Aufenthaltsort frei zu verlassen.
Wichtig: Es kommt immer auf die konkrete Situation an.
Typische Beispiele sind:
- Bettgitter (wenn die Person nicht selbst herauskommt)
- Fixierungen (z. B. Gurte im Bett oder Stuhl)
- Tischbretter am Rollstuhl
- verschlossene Türen
- Weglaufschutzsysteme
- sedierende Medikamente, wenn sie gezielt zur Ruhigstellung eingesetzt werden
Auch scheinbar „harmlose“ Maßnahmen können eine Freiheitsentziehung darstellen.
Warum freiheitsentziehende Maßnahmen problematisch sind
FEM haben erhebliche Auswirkungen auf die betroffene Person.
Mögliche Folgen sind:
- Angst und Unruhe
- Vertrauensverlust
- Verschlechterung der Mobilität
- erhöhte Sturzgefahr
- Verletzungen (z. B. bei Fixierungen)
- Verlust von Selbstständigkeit und Würde
Deshalb müssen sie immer kritisch hinterfragt werden.
Rechtliche Voraussetzungen
Freiheitsentziehende Maßnahmen sind nur erlaubt, wenn klare Voraussetzungen erfüllt sind.
Dazu gehören:
- Einwilligung der betroffenen Person (wenn einwilligungsfähig)
- oder stellvertretende Einwilligung (z. B. durch Betreuer)
- gerichtliche Genehmigung durch das Betreuungsgericht
Ohne diese Voraussetzungen ist die Maßnahme rechtswidrig.
Ohne Genehmigung sind freiheitsentziehende Maßnahmen in der Regel unzulässig.
Freiheitsentziehende Maßnahmen im Notfall
In akuten Notfallsituationen kann eine FEM kurzfristig notwendig sein.
Zum Beispiel bei:
- akuter Selbstgefährdung (z. B. Sturzgefahr, Herausziehen von Zugängen)
- erheblicher Fremdgefährdung
Wichtig:
- Maßnahme nur so kurz wie möglich anwenden
- sofort ärztliche und rechtliche Klärung einleiten
- Situation dokumentieren
Alternativen zu freiheitsentziehenden Maßnahmen
FEM dürfen nur eingesetzt werden, wenn keine andere Möglichkeit besteht.
Deshalb müssen immer Alternativen geprüft werden.
Mögliche Alternativen sind:
- Anpassung der Umgebung (z. B. niedriges Bett)
- Bewegungsförderung
- engmaschige Betreuung
- Orientierungshilfen
- Einsatz von Hilfsmitteln (z. B. Sensormatten)
- Gespräche und Beruhigung
Ziel ist es, Sicherheit zu schaffen, ohne die Freiheit unnötig einzuschränken.
Rolle der Pflege
Pflegekräfte tragen eine hohe Verantwortung im Umgang mit FEM.
Wichtige Aufgaben sind:
- Risiken einschätzen (z. B. Sturzgefahr)
- Alternativen prüfen und umsetzen
- Maßnahmen kritisch hinterfragen
- Beobachtungen dokumentieren
- regelmäßig überprüfen, ob die Maßnahme noch notwendig ist
- interprofessionell zusammenarbeiten
Pflegekräfte müssen immer zwischen Sicherheit und Selbstbestimmung abwägen.
Bedeutung für die Pflegepraxis
FEM gehören zu den sensibelsten Themen in der Pflege.
Ein professioneller Umgang bedeutet:
- Rechte der Betroffenen achten
- Maßnahmen nur im Ausnahmefall einsetzen
- Entscheidungen begründen können
- regelmäßig überprüfen
Prüfungsrelevant
In Prüfungen zählt vor allem:
- Definition freiheitsentziehender Maßnahmen
- typische Beispiele erkennen
- rechtliche Voraussetzungen kennen
- Bedeutung von Alternativen verstehen
- Rolle der Pflege erklären
Typische Prüfungsfragen:
- Was sind freiheitsentziehende Maßnahmen?
- Nennen Sie Beispiele für FEM.
- Wann sind FEM erlaubt?
- Warum müssen Alternativen geprüft werden?