Unterlassene Hilfeleistung
Unterlassene Hilfeleistung liegt vor, wenn eine Person in einer Notlage keine Hilfe leistet, obwohl dies erforderlich und möglich wäre.
In Deutschland ist Hilfeleistung gesetzlich vorgeschrieben. Jeder Mensch ist verpflichtet, im Notfall zu helfen.
Was unterlassene Hilfeleistung bedeutet
Eine unterlassene Hilfeleistung liegt vor, wenn:
- eine Notlage erkannt wird
- keine Hilfe geleistet wird
- Hilfe möglich und zumutbar gewesen wäre
Das gilt nicht nur für Pflegekräfte, sondern für jede Person.
Was als Notfall gilt
Ein Notfall liegt vor, wenn eine Person in einer akuten Gefahrensituation ist.
Typische Beispiele:
- Bewusstlosigkeit
- Atemnot
- starke Blutung
- Herz-Kreislauf-Stillstand
- schwere Verletzungen
- akute Verschlechterung des Zustands
In solchen Situationen muss gehandelt werden.
Pflicht zur Hilfeleistung
Jeder ist verpflichtet, Hilfe zu leisten.
Das bedeutet:
- Hilfe muss im Rahmen der eigenen Möglichkeiten erfolgen
- niemand muss sich selbst in Gefahr bringen
- einfache Maßnahmen reichen oft aus (z. B. Notruf)
Für Pflegekräfte gilt eine besondere Verantwortung, da sie fachlich geschult sind.
Wer in einer Notlage nicht hilft, obwohl es möglich wäre, macht sich strafbar.
Was als Hilfeleistung gilt
Hilfeleistung kann unterschiedlich aussehen.
Beispiele:
- Notruf absetzen
- Erste Hilfe leisten
- Hilfe organisieren
- andere Personen alarmieren
- bei der betroffenen Person bleiben
Wichtig: Es muss nicht perfekt sein, aber es muss etwas getan werden.
Grenzen der Hilfeleistung
Hilfe ist nur verpflichtend, wenn sie zumutbar ist.
Das bedeutet:
- keine Selbstgefährdung
- keine unzumutbaren Risiken
Beispiel:
- keine Hilfe bei lebensgefährlicher Eigengefährdung ohne Schutz
Unterlassene Hilfeleistung im Pflegealltag
Im Pflegealltag ist schnelles Handeln besonders wichtig.
Typische Situationen:
- plötzliche Verschlechterung eines Patienten
- Sturz
- Atemprobleme
- Bewusstseinsveränderung
Pflegekräfte müssen hier sofort reagieren.
Rolle der Pflege
Pflegekräfte tragen eine besondere Verantwortung.
Wichtige Aufgaben sind:
- Notfälle erkennen
- schnell reagieren
- Maßnahmen einleiten
- Hilfe organisieren
- Situation beobachten
- Dokumentation
Nicht zu handeln ist ein schwerer Fehler.
Rechtliche Folgen
Unterlassene Hilfeleistung ist strafbar.
Mögliche Folgen sind:
- Geldstrafe
- strafrechtliche Konsequenzen
- arbeitsrechtliche Maßnahmen
Prüfungsrelevant
In Prüfungen zählt vor allem:
- Definition der unterlassenen Hilfeleistung
- Pflicht zur Hilfe erklären
- Beispiele für Notfälle nennen
- Grenzen der Hilfeleistung kennen
- Rolle der Pflege beschreiben
Typische Prüfungsfragen:
- Was versteht man unter unterlassener Hilfeleistung?
- Wann liegt eine unterlassene Hilfeleistung vor?
- Was muss man im Notfall tun?
- Wo liegen die Grenzen der Hilfeleistung?